Wolfsgebiet Senne – Eggegebirge

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hatte mit Wirkung zum 20.12.2018 das „Wolfsgebiet Senne“ inklusive der angrenzenden Pufferzone ausgewiesen.

Im Bereich des Eggegebirges konnte durch wiederholte genetische Nachweise innerhalb von sechs Monaten zwischen Oktober 2020 und März 2021 nachgewiesen werden, dass sich hier eine Wölfin mit der Kennung GW1897f dauerhaft angesiedelt hat.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in dem betreffenden Landschaftsraum mit Wirkung zum 17.06.2021 das bestehende „Wolfsgebiet Senne“ südlich und südöstlich erweitert und als „Wolfsgebiet Senne – Eggegebirge“ mit der entsprechenden Pufferzone ausgewiesen. Die Abgrenzungen hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) auf der Grundlage fachlicher Kriterien vorgenommen.

Abgrenzung des "Wolfsgebietes Senne – Eggegebirge" mit umliegender Pufferzone

Das „Wolfsgebiet Senne – Eggegebirge“ umfasst im zentralen Bereiche insbesondere die Truppenübungsplätze im Bereich Senne, den Naturraum Egge sowie weitere zusammenhängende waldreiche Gebiete und hat eine Fläche von 1.667 km². Die Abgrenzung umfasst die folgenden Städte bzw. Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):

  • Kreis Gütersloh: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.
  • Kreis Lippe: Städte Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage und Oerlinghausen, Gemeinden Augustdorf und Schlangen.
  • Kreis Paderborn: Städte Bad Lippspringe, Paderborn und Lichtenau, Gemeinden Altenbeken, Borchen und Hövelhof.
  • Kreisfreie Stadt Bielefeld (Teilbereich südwestlich der A2/B66).
  • Kreis Höxter: Städte Bad Driburg, Brakel (Teilbereich westlich der B252), Nieheim (Teilbereich westlich der B252), Steinheim (Teilbereich westlich der B252), Warburg (Teilbereiche westlich der B252 und der L837) und Willebadessen (Teilbereich westlich der B252).

Die umliegende Pufferzone um das Wolfsgebiet umfasst auf einer Fläche von etwa 2.827 km² die folgenden Städte bzw. Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):

  • Kreis Gütersloh: Städte Gütersloh, Rietberg und Verl.
  • Hochsauerlandkreis: Stadt Marsberg.
  • Kreis Höxter: Städte Beverungen, Borgentreich, Brakel (Teilbereich östlich der B252), Höxter, Marienmünster, Nieheim (Teilbereich östlich der B252), Steinheim (Teilbereich (östlich der B252), Warburg (Teilbereiche östlich der B252 und der L837) und Willebadessen (Teilbereich östlich der B252).
  • Kreis Lippe: Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Lemgo, Lügde und Schieder-Schwalenberg, Gemeinden Dörentrup, Extertal, Kalletal und Leopoldshöhe.
  • Kreis Paderborn: Städte Bad Wünnenberg, Büren, Delbrück und Salzkotten.
  • Kreisfreie Stadt Bielefeld (Teil nordöstlich der A2/B66).

Eine Karte des "Wolfsgebietes Senne – Eggegebirge" mit umliegender Pufferzone findet sich hier.

Die Ausweisung eines Wolfsgebietes ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land Nordrhein-Westfalen in diesen Bereichen auf der Grundlage der "Förderrichtlinien Wolf" Investitionen in vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen fördert. Die im März 2019 und 2020 fortgeschriebenen "Förderrichtlinien Wolf" ermöglichen eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung. So sind nun im Bereich der umliegenden Pufferzonen in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig.

Seit dem 01.01.2022 liegt die Zuständigkeit bei der Landwirtschaftskammer NRW https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm

Empfehlung für Herdenschutzberatung der LWK:

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild, deren Weideflächen in ausgewiesenen Wolfsgebieten und den angrenzenden Pufferzonen liegen, können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen.

Den Antragstellerinnen und Antragstellern wird empfohlen, bereits im Vorfeld eines Förderantrags das kostenlose Beratungsangebot der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer zu nutzen. Mit dieser frühzeitigen Beratung lässt sich die Antragstellung und -prüfung erleichtern und somit das Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigen. Dies dürfte im Interesse der antragstellenden Weidetierhaltungen liegen.

Kontakt zur Herdenschutzberatung:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm