Verhalten des Wolfes

Wolf meidet den Menschen

Auch in einem Gebiet, in dem Wölfe ihr Revier haben, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie einen Wolf zu Gesicht bekommen. Wölfe meiden in der Regel die Nähe des Menschen. Begegnungen mit einem Wolf können aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden Der Wolf reagiert auf den Anblick des Menschen vorsichtig, aber er ergreift nicht immer sofort die Flucht. Oft zieht sich das Tier langsam und gelassen zurück. Vor allem bei jungen und unerfahrenen Wölfen kann es auch vorkommen, dass die Neugier stärker ist als die Furcht.

Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann zudem festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Die Sichtung eines Wolfes ist daher auch nicht gleich ein Grund zur Beunruhigung. Sollten Sie einem Wolf begegnen, sollten Sie sich auf diese Weise verhalten:

  • Nicht versuchen, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern!
  • Nicht weglaufen, am besten stehen bleiben und abwarten, bis der Wolf sich zurückzieht!
  • Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, langsam rückwärts gehen!
  • Man kann den Wolf auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).

Melden Sie bitte jede Sichtung eines Wolfs möglichst bald an das Landesumweltamt (LANUV NRW), das dafür zuständig ist.

Werktags: Tel.: 02361-305-0
Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: Tel.: 0201-714488 (Bereitschaftszentrale)
email: wolf_nrw@lanuv.nrw.de

Die mit der Rückkehr des Wolfes verbundenen Ängste und Sorgen sind nachvollziehbar und werden vom Land NRW ernst genommen. Grundsätzlich gilt, dass die Sicherheit der Bevölkerung immer an erster Stelle steht. Das Land NRW wertet deshalb regelmäßig sämtliche Sichtungen von Wölfen aus und prüft in Zusammenarbeit mit Experten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW), ob Hinweise auf ein für Menschen problematisches Verhalten von Wölfen vorliegen

Nur wenn eine individuelle Verhaltensauffälligkeit fachlich nachgewiesen wurde, bestehen bei einzelnen Exemplaren, die dem Menschen zu nahe kommen oder wiederholt gesicherte Zäune überwunden haben, um Nutztiere zu töten weitere Handlungsmöglichkeiten – letztendlich auch der Abschuss.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.