Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) erreichen in den letzten Monaten verstärkt Informationen sowie Presseanfrage zu (vermeintlichen) Sichtbeobachtungen von Wölfen in NRW mit Foto- oder Videobeleg. Sehr oft wurden die dazu gehörigen Aufnahmen in den Sozialen Medien geteilt und teilweise in die Berichterstattung regionaler Pressemeldungen aufgenommen. Diese Meldungen wurden durch die beobachtenden Personen jedoch nicht offiziell an das LANUK gemeldet und können daher nicht hinsichtlich ihrer Richtigkeit bewertet werden.
Ohne konkrete Informationen zur Sichtbeobachtung, (Urheber, Datum und Uhrzeit, genauer Sichtungsort) ist eine Bewertung es nach bundesweiten Monitoringstandards nicht möglich. Sichtbeobachtungen mit Bildbelegen sind im Rahmen des Wolfsmonitorings zu verifizieren und zu bewerten. Die Verifizierung des Standorts und die anschließende Bewertung sind die Voraussetzung dafür, dass eine Aufnahme gegebenenfalls als Nachweis eingeht.
Damit Ihre Sichtbeobachtung mit Foto- oder Videoaufnahme eines Wolfes in NRW in das Monitoring einfließen kann, besteht die Möglichkeit, diese über das digitale Meldeformular https://wolf.nrw/ unter Angabe aller relevanten Informationen direkt und unkompliziert an das LANUK zu übermitteln. Dort können auch Sichtbeobachtungen ohne Foto-/ Videobeleg gemeldet werden:
Das digitale Meldeformular wird kurzfristig erweitert. Andere Hinweisarten, wie der Fund von Kot, Wild- und Überwachungskameraaufnahmen, Wildtierfälle, tote/ verletzte Wölfe sowie - neben der fortwährend bestehenden telefonischen Meldemöglichkeit - Haus-/Nutztierschäden können dann auch über diesen Weg offiziell dem LANUK gemeldet werden.
Aktuelle Informationen zu überprüften und abschließend bewerteten Nachweisen finden sie im Wolfsportal des LANUK https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise . Zudem können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch über neue Meldungen des LANUK zum Wolfsmonitoring und Wölfen in NRW informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Durch das Wolfsmonitoring des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) in Kooperation mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW vor Ort, konnte eine erfolgreiche Reproduktion in der Förderkulisse „Eifel - Hohes Venn“ bestätigt werden. Zur Anzahl der Wolfswelpen sowie zum genauen Standort können zum jetzigen Zeitpunkt aus Artenschutzgründen während der Aufzuchtzeit sowie aufgrund laufender Monitoringmaßnahmen zur Erbringung weiterer Nachweise im Sinne der bundesweiten Monitoringstandards keine Angaben gemacht werden. Weitere Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt im Wolfsportal des Landes NRW veröffentlicht.
Aktuelle Informationen zu überprüften und abschließend bewerteten Nachweisen finden Sie im Wolfsportal des LANUK NRW: https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise
Informationen zu Wolfsterritorien in NRW in vergangenen Monitoringjahren finden Sie auf der Internetseite der DBBW: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien
Zudem können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch über neue Meldungen des LANUK zum Wolfsmonitoring und Wölfen in NRW informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUK) bestätigt Wolfsnachweise in Bergisch Gladbach und Troisdorf.
Am 30. März 2024 wurden auf einer Weide bei Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis ein Schaf und ein Lamm tot aufgefunden. Kurze Zeit später, am 04. April 2025, wurden auf einer Weide bei Troisdorf, Rhein-Sieg Kreis ein Schaf und drei Ziegen tot aufgefunden. Die Ergebnisse der jeweils am gleichen Tag durchgeführten Dokumentationen und Probennahmen durch einen Wolfsberatenden im Auftrag des LANUK NRW konnten denselben Wolf als Verursacher belegen.
Nach den genetischen Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen handelt es sich um GW4769m, einen Wolfsrüden aus dem Rudel Marienberg in Sachsen (https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/entwicklung-der-rudel?Territorium=Marienberg). Mutmaßlich dasselbe Individuum wurde nach dem Aufenthalt in NRW Mitte April 2025 in Rheinland-Pfalz und im Mai 2025 in Hessen nachgewiesen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können Sie an die zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer richten. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt ebenfalls kostenlos Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist unter Tel. 0 2945 / 98 98 98 von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Wolfsportal des LANUK: https://wolf.nrw/.
Über weitere Hinweise zu den Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Informationen zum genetischen Monitoring des Forschungsinstituts Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.
Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.
Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.
Im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN) stellt die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) die Daten und Informationen der einzelnen Bundesländer zu Präventions- und Ausgleichszahlungen jährlich zusammen. Der Bericht für das Kalenderjahr 2024 kann ab sofort auf der Internetseite der DBBW heruntergeladen werden.
Die Höhe der Schadensausgleichzahlungen (Billigkeitsleistungen im Sinne der Förderrichtlinien Wolf) in Nordrhein-Westfalen betrug im Jahr 2024 insgesamt 45.838,93 €. Zur finanziellen Unterstützung der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen wurden 812.426,93 €, verteilt auf 180 Präventionsfälle, gezahlt. Bei 80 bestätigten Übergriffen auf Nutztiere durch einen Wolf in NRW mit insgesamt 379 geschädigten Nutztieren wurden überwiegend Schafe geschädigt (94,7 % der getöteten / verletzten / verschwundenen Tiere).
Informationen zum Herdenschutz und zur Beantragung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite der LWK.
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in NRW finden Sie im Wolfsportal des Landes NRW.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) bestätigt einen Wolfsnachweis im Märkischen Kreis.
Am 01. April 2025 wurden auf einer Weide bei Meinerzhagen vier Schafe und drei Lämmer tot aufgefunden. Die Ergebnisse der am gleichen Tag durchgeführten Dokumentation und Probennahme durch Wolfsberatende im Auftrag des LANUK NRW konnten einen Wolf als Verursacher belegen.
Nach den genetischen Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen handelt es sich um GW4774m. Dies ist ein Nachkomme aus dem Rudel Ebbegebirge (GW2856f x GW3278m) aus dem Jahr 2024.
Ein weiterer Nachkomme aus der Reproduktion 2024, GW4474m, wurde bereits am 10.11.2024 im Territorium an einem Nutztierriss nachgewiesen. Das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen teilt aktuell mit, dass ein weiterer Nachkomme, GW4786m, am 08.05.2025 im Territorium Ludwigsau in Hessen (https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/entwicklung-der-rudel?Territorium=Ludwigsau) durch einen Totfund (Verkehrsunfall) nachgewiesen wurde. Insgesamt sind damit drei der mindestens sechs Welpen aus der Reproduktion im Rudel Ebbegebirge 2024 genetisch bekannt geworden.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können Sie an die zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer richten. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt ebenfalls kostenlos Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist unter Tel. 02945 / 98 98 98 von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Wolfsportal des LANUK: https://wolf.nrw/.
Über weitere Hinweise zu den Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Informationen zum genetischen Monitoring des Forschungsinstituts Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.
Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.
Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) hat für die Meldung von Hinweisen auf Wölfe in NRW ein online zugängliches Meldeformular bereitgestellt: https://survey123.arcgis.com/share/d5a685c435fd43fcacac8792d130a602?portalUrl=https://www.giscloud.nrw.de/arcgis
Zum jetzigen Zeitpunkt können Sie zunächst Sichtungsmeldungen mit und ohne Foto- oder Videoaufnahmen mit sämtlichen für die Bewertung Ihrer Sichtung notwendigen Informationen an das LANUK übermitteln. Nach dem Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Ihre Meldung wird anhand aller verfügbaren Informationen ausgewertet. Bei etwaigen Rückfragen werden Sie durch das LANUK NRW kontaktiert. Nach abgeschlossener Auswertung Ihrer Fotos oder Videoaufnahmen erhalten Sie erneut eine E-Mail zur Bewertung Ihrer Meldung. Weitere Informationen zur Bewertung von Hinweisen auf Wölfe finden Sie hier: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring/scalp-kriterien
Die Auswahl im Meldeformular wird zukünftig durch weitere Hinweisarten ergänzt, diese können Sie uns zwischenzeitlich selbstverständlich weiterhin wie folgt melden:
Bei Haus-/ Nutztierschäden ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern (siehe auch: Förderrichtlinien Wolf). Betroffenen Tierhaltenden wird daher empfohlen, sich unmittelbar nach dem Auffinden offenbar gerissener oder durch einen Beutegreifer verletzter Tiere unter Angabe aller erforderlichen Informationen (u. a. Vor-/ Nachname, Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen, Datum + Uhrzeit des Fundes, genaue Ortsangabe + ggf. Koordinaten, ggf. Foto anhängen) an das zuständige Landesumweltamt (LANUK NRW) per E-Mail zu wenden: wolf_nrw@lanuk.nrw.de
Diese Angaben sind wichtig für die schnelle Bearbeitung Ihres Falles, nach der Meldung erhalten Sie schnellmöglich kurzfristig eine telefonische Rückmeldung zum weiteren Vorgehen und zur Klärung Ihrer Fragen.
Melden Sie bitte jeden potentiellen Hinweis auf einen Wolf (u. a. Wildtierriss, Fotofallen- oder Überwachungskameraaufnahmen, Kot, Lautäußerungen, Spur/ Pfotenabdruck) möglichst bald unter Angabe aller erforderlichen Informationen (u. a. Vor-/ Nachname, Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen, Datum + Uhrzeit, genaue Ortsangabe + ggf. Koordinaten, ggf. Foto/ Video anhängen) an das zuständige Landesumweltamt (LANUK NRW) per E-Mail an: wolf_nrw@lanuk.nrw.de
Aktuelle Informationen zu überprüften und abschließend bewerteten Nachweisen finden Sie im Wolfsportal des LANUK NRW: https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise
Zudem können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch über neue Meldungen des LANUK zum Wolfsmonitoring und Wölfen in NRW informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen neuen Wolfsnachweis in Solingen.
Am 05. Dezember 2024 wurden auf einer Weide bei Solingen sieben tote und drei verletzte Schafe aufgefunden. Die Ergebnisse der am gleichen Tag durchgeführten Dokumentation und Probennahme durch einen Wolfsberatenden im Auftrag des LANUV NRW konnten den Wolf als Verursacher belegen.
Nach den genetischen Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen handelt es sich um GW4178m, einen Wolfsrüden aus dem Rudel Göhrde in Niedersachsen (https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium-goehrde/). Das Tier wurde am 18. Dezember 2024, kurze Zeit nach seinem Nachweis in NRW, im flämischen Gingelom (Belgien) nachgewiesen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können Sie an die zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer richten. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt ebenfalls kostenlos Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist unter Tel. 0 2945 / 98 98 98 von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Wolfsportal des LANUV: https://wolf.nrw/.
Über weitere Hinweise zu den Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Informationen zum genetischen Monitoring des Forschungsinstituts Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.
Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.
Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt das neue Wolfsterritorium „Rureifel“ im Kreis Düren und der Städteregion Aachen.
Anhand genetischer Nachweise konnte das Wolfsweibchen mit der Kennung GW4074f von ihrem Erstnachweis in NRW am 31. März 2024 bis zum 02. November 2024 im Bereich zwischen Hürtgenwald und Simmerath bestätigt werden. Laut den bundesweit geltenden Monitoringstandards ist ein Wolfsindividuum als territorial zu werten, wenn es sich für mindestens sechs Monate in einem Gebiet genetisch nachweisen lässt. Das Weibchen stammt aus dem Rudel „Hohes Venn“ in Belgien und wurde dort vermutlich im Jahr 2023 geboren.
Am 02. November 2024 konnte neben der DNA des Weibchens GW4074f auch genetisches Material von dem Wolfsrüden GW4073m nachgewiesen werden. Dieses Individuum stammt aus dem Nachbarrudel „Hohes Venn Süd“ in Belgien und wurde dort vermutlich ebenfalls im Jahr 2023 geboren. Ob es hier zu einer Paarbildung gekommen ist bzw. kommen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt werden.
Die Nachweise erfolgten innerhalb der bereits seit Juli 2019 bestehenden Förderkulisse Eifel - Hohes Venn. In dieser werden vom Land bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert.
Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie hier: https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können Sie an die zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer richten. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt ebenfalls kostenlos Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist unter Tel. 0 2945 / 98 98 98 von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Wolfsportal des LANUV: https://wolf.nrw/.
Über weitere Hinweise zu den Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Informationen zum genetischen Monitoring des Forschungsinstituts Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.
Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.
Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen neuen Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke. Das Ergebnis beruht auf den Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen.
Am 04. Juli 2024 wurden auf einer Weide bei Stemwede zwei Schafe tot aufgefunden. Ein weiteres Tier verstarb wenig später. Durch einen vom LANUV beauftragten Luchs- und Wolfsberatenden wurden der Fall dokumentiert und DNA-Proben an den Wunden sichergestellt. Die Laboranalyse ergab, dass sich genetisches Material eines Wolfes an den Schafen befunden hat. Es handelt sich hierbei um den bislang unbekannten männlichen Wolf mit der Kennung GW4376m. Das Herkunftsrudel dieses Männchen konnte nicht näher bestimmt werden. Über seinen Verbleib liegen momentan keine weiteren Informationen vor. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand steht dieser Wolfsrüde in keinem Zusammenhang mit dem auf niedersächsischer Seite ansässigen Rudel „Rehden“. Bislang konnte der Vater des diesjährigen Wurfs jedoch noch nicht genetisch erfasst werden.
Förderkulisse Dümmer-Geest-NiederungDer Nachweis erfolgte innerhalb der bereits seit September 2023 bestehenden Förderkulisse Dümmer-Geest-Niederung. In dieser werden vom Land bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild gefördert.
Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie hier: https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung
Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-WestfalenDie Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können Sie an die zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer richten. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt ebenfalls kostenlos Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist unter Tel. 0 2945 / 98 98 98 von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Wolfsportal des LANUV: https://wolf.nrw/.
Über weitere Hinweise zu den Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Informationen zum genetischen Monitoring des Forschungsinstituts Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.
Informationen zum Wolfsmonitoring in Niedersachsen – Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.: https://www.wolfsmonitoring.com/ .
Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.
Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt neue Wolfsnachweise im Kreis Warendorf.
Am 04. Mai 2024 ereignete sich in Beckum ein Verkehrsunfall, bei dem ein Wolf von einem PKW erfasst wurde. Das Tier entfernte sich umgehend aus eigener Kraft von der Unfallstelle. Durch die am Auto sichergestellten Haare konnte das männliche Individuum mit der Kennung GW4068m nachgewiesen werden. Das Herkunftsrudel konnte nicht näher bestimmt werden.
Am Folgetag wurde ebenfalls in Beckum bzw. am 07. Mai 2024 in Oelde ein Jährling (Wolf im 2. Lebensjahr) fotografiert. Es ist nicht bekannt, ob es sich dabei um GW4068m gehandelt hat. Das Tier auf den Aufnahmen wirkte unverletzt.
Das genetische Ergebnis beruht auf den Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen. Für die Bewertung der Fotos wurde zusätzlich die Einschätzung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) eingeholt.
Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-WestfalenDie Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können Sie an die zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer richten. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt ebenfalls kostenlos Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist unter Tel. 0 2945 / 98 98 98 von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Wolfsportal des LANUV: https://wolf.nrw/.
Über weitere Hinweise zu den Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Informationen zum genetischen Monitoring des Forschungsinstituts Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.
Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.
Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.