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Di
18
Apr
2023

Wolfsgebiet Eifel - Hohes Venn: Wolfsnachweis im Kreis Euskirchen


 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Kreis Euskirchen.

Am 08. April 2023 wurde ein Wolf in den frühen Morgenstunden von einer Wildkamera in einem Wald bei Mechernich erfasst. Die Örtlichkeit wurde von einer regional zuständigen Wolfsberaterin überprüft. Über Herkunft oder Identität des Wolfes sind keine Aussagen möglich.

Die Stadt Mechernich liegt in der Pufferzone des Wolfsgebiets Eifel – Hohes Venn. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf können Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Wildgehegen in NRW in dieser Kulisse Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen. Den Weidetierhalterinnen und -haltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern, da eine solche Zäunung das Risiko eines Wolfsübergriffs nachweislich minimiert.

Fragen zum Herdenschutz können an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW gerichtet werden. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.

Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.

Weitere Informationen zu den Wolfsgebieten, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.

Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland#c22616.